Beitragsordnung:
Beitragsordnung der "Radikaldemokratischen Stiftung e.V."
Stand: 29.12.2018
§ 1 Der Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt monatlich:
a) für Berufstätige nach Selbsteinschätzung, mindestens jedoch € 10,00
b) für geringfügig Beschäftigte, Rentenempfänger, Auszubildende, Schüler*innen und Studierende oder Personen ohne eigenes Einkommen € 3,00
c) in besonders begründeten Einzelfällen oder sozialen Notlagen kann der Vorstand abweichende Regelungen treffen. Die Gründe sind zu dokumentieren und von den Rechnungsprüfenden nachträglich zu genehmigen oder zu verwerfen.
d) die Mitgliedsbeiträge sind jeweils zum Jahresbeginn im Voraus fällig. Endet die Mitgliedschaft vor dem Jahresende, besteht kein Anspruch auf Erstattung der
Restbeiträge.
§ 2 Fördermitglieder können folgende Beitragsmodelle selbst wählen (monatlich) :
1. Basisdemokratische Fördermitgliedschaft: € 5,00 2. Solidarische Fördermitgliedschaft € 10,00 3. Radikaldemokratische Fördermitgliedschaft € 20,00 4. Radikal-Emanzipatorische Fördermitgliedschaft € 35,00 5. Held/Heldin der Aufklärung und Demokratie € 50,00 6. Vorkämpfer/in der Grund- und Freiheitsrechte € 100,00 7. Überwinder/in bürgerlicher Kategorien € 150,00 8. Überwinder/in des Kapitalismus € 200,00 und mehr
§ 3 Einmalige Spenden oder Zuwendungen sind jederzeit möglich.
§ 4 Die Spender werden, sofern sie dies ausdrücklich wünschen, auf einer Liste der "Freunde und Fördermitglieder" geführt werden.
§ 5 Die Daten der Mitglieder und Fördermitglieder werden ausschließlich nach
den Prinzipien der Zweckbindung und Datensparsamkeit sowie den Vorschriften
der DSGVO und des BDSG (2018) verarbeitet.
§ 6 Diese Version der Beitragsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 29.12.2018 beschlossen.